Qualitätssicherung
Gesetzliche Rahmenbedingungen in Österreich und der EU
Hygieneprodukte, wie Babywindeln oder Babyfeuchttücher zählen zu den Gebrauchsgegenständen und unterliegen demnach den strengen Anforderungen des österreichischen Lebensmittelgesetzes. Lotionen und Lösungen, die für feuchte Hygieneprodukte wie z.B. Babyfeuchttücher verwendet werden, unterliegen der Kosmetik-Verordnung, die ebenfalls im österreichischen Lebensmittelgesetz verankert ist. Zusätzlich gelten Europaweit die Anforderungen der "General Product Safety Directive", die in Österreich im Produktsicherheitsgesetz umgesetzt sind.
Zusammengefasst gilt der Grundsatz: Es dürfen nur Produkte vermarktet werden, die gesundheitlich unbedenklich sind.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden haben die Hersteller von Markenhygieneprodukten strenge Qualitäts- sicherungssysteme etabliert, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Mit einem Höchstmaß an Sicherheitsstandards - von der Rohstoffauswahl bis hin zur Markteinführung - stellen Hersteller die Unbe- denklichkeit der Endprodukte sicher, bevor diese auf den Markt kommen. Alle verwendeten Materialien werden aus toxikologischer und dermatologischer Sicht auf ihre Unbe- denklichkeit hin überprüft.
Die hohe Qualität der Produkte spricht für sich. Seit Jahrzehnten werden mittlerweile Hygieneprodukte milliardenfach weltweit verwendet, ohne dass es zu nennenswerten Unverträglichkeiten gekommen ist.